Angeltourismus in Norwegen - Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte.
Ab dem 1. Juni 2006 ist es nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder
Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen. Die
Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für
Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische
einzuhalten.
24.04.2008: Wer in norwegischen Gewässern angelt, ist mitverantwortlich
für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen der norwegischen
Küstengebiete für heutige sowie künftige Generationen.
Angelausrüstung Norwegen
Ausländische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Norwegen dürfen sich
mit Handausrüstung (Schnur, Schleppangel oder Angel) als Sportangler
betätigen, ihren Fang jedoch nicht verkaufen.
Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer im Bereich norwegischer Hoheitsgewässer machen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische sowie für verarbeitete Produkte wie etwa Fischfilet.
• Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten
Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht
zugerechnet.
• Ungeachtet der Ausfuhrbeschränkung darf ein Angler zusätzlich zu der
erlaubten Menge einen ganzen Fisch (als Trophäe) mitnehmen.
• Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für alle, auch für norwegische Staatsangehörige.
• Bei Verstoß kann der unerlaubte Fang beschlagnahmt werden, und eine polizeiliche Strafanzeige kann erfolgen.
• Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Der Zweck dieser Ausfuhrbeschränkung ist es, einem Fischereitourismus
vorzubeugen, der mit großen Fangmengen lockt. Die Ausfuhrbeschränkung
stellt keine Fangquote dar. Die Fischereibehörden appellieren jedoch an
die Angeltouristen, den Angelsport verantwortungsbewusst auszuüben.
Mindestgrößen
Die Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch
für Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische
einzuhalten.
Im Folgenden sind Beispiele für Arten mit entsprechenden Mindestgrößen
aufgelistet, die von Berufsfischern nicht unterschritten werden dürfen.
| Fischart |
Geltungsbereich |
Mindestmasse Meer |
| Heilbuttangeln |
Landesweit |
60 cm |
| Dorschangeln |
Südlich von 64° N |
30 cm |
| Dorschangeln |
Nördlich von 64° N |
47 cm |
| Schellfischangeln |
Südlich von 64° N |
27 cm |
| Schellfischangeln |
Nördlich von 64° N |
44 cm |
| Scholleangeln |
Westlich von Lindesnes |
29 cm |
| Schollenangeln |
Östlich von Lindesnes |
27 cm |
| Makreleangeln |
Landesweit |
30 cm |
| Meerforellenangeln |
Landesweit |
35 cm |
| Meersaiblingangeln |
Landesweit |
35 cm |
| Lachsangeln |
Landesweit |
35 cm |
Die Länge des Fisches wird von der Maulspitze bis zum Ende der äußersten Strahlen der Schwanzflosse gemessen.
Diese Informationen unterliegen ständigen
Änderungen. Bitte erkundigen Sie sich daher unbedingt vor Reiseantritt
über die aktuellen Bestimmungen!
Quelle: http://www.norwegen.no